4A_360/2012: Doppelvertretung; fehlende ausnahmsweise Gültigkeit
Der vorliegende Entscheid des BGer betrifft die Abtretung einer Forderung zum Nominalwert und die Umwandlung des Kaufpreises für die Forderung in ein Darlehen der Zedentin an die Zessionarin. Zur Sicherung des Darlehens übergab die Zessionarin der Zedentin einen Inhaberschuldbrief. Beim Zessions- und beim Darlehensvertrag handelten dieselben zwei Personen für beide Vertragsparteien. Im Betreibungsverfahren nach Kündigung des Darlehens bestritt die Käuferin/Darlehensnehmerin…