2C_399/2021, 2C_427/2021, 2C_565/2021: öffentliches Beschaffungswesen, Koordinationspflicht im Beschwerdeverfahren (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht klärte in diesem Urteil, dass eine Beschwerdeinstanz — vorliegend das Bundesverwaltungsgericht — Beschwerden mehrerer unterlegener Anbieter nicht unabhängig voneinander beurteilen dürfe, sondern diese zeitlich koordinieren müsse. Zudem müsse die Beschwerdeinstanz den Parteirechten aller Beschwerdeführer hinreichend Rechnung tragen und die Verfahren in der gleichen Besetzung entscheiden. Gegenstand war das im offenen Verfahren ausgeschriebene Projekt “Erneuerung Weissensteintunnel Umsetzung BehiG an…