4A_46/2016: Streitwertberechnung nach Art. 51 ff. BGG
In einem arbeitsrechtlichen Prozess hatte das Bundesgericht Gelegenheit, sich zur Berechnung des Streitwerts mit Blick auf das Erfordernis gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. a BGG zu äussern. Nach dieser Bestimmung ist in arbeits- und mietrechtlichen Fälle eine Beschwerde in Zivilsachen zulässig, wenn der Streitwert mindestens CHF 15’000 beträgt (Urteil 4A_46/2016 vom 20. Juni 2016). Zu klären war, wie der Streitwert…