8D_3/2013: Keine Gehaltskürzung als Disziplinarmassnahme gegen Betreibungsbeamte (amtl. Publ.)
Ein Betreibungsbeamter des Kantons Wallis hatte anlässlich der Liquidation einer ausgeschlagenen Erbschaft, die aus einer Yacht bestand, mehrfach gegen konkursrechtliche Vorschriften verstossen. Gegen den Betreibungsbeamten wurde deshalb ein Disziplinarverfahren eröffnet. Als Disziplinarmassnahme beschloss später der Staatsrat (Conseil d’Etat), das Gehalt des Beamten während drei Monaten um die Hälfte zu kürzen (Urteil 8D_3/2013 vom 22. Juli … weiterlesen