4A_139/2011: Anstellung einer Lehrperson: (hier) Arbeitsvertrag, nicht Auftrag
Das BGer beurteilt im vorliegenden Fall das Vertragsverhältnis zwischenund einer Lehrperson als Arbeits- und nicht als Auftragsvertrag, obwohl die Lehrperson einen Teil ihrer Leistungen zu Hause erbringen konnte (Vorbereitung der Lektionen, Korrekturarbeiten usw.) und insofern keiner Präsenzpflicht unterstand: L’activité classique d’un enseignant, même salarié, s’accomplit en partie à domicile pour la préparation des cours et … weiterlesen