4A_611/2011: vorsorglich angeordnete Herausgabepflicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Das BGer hält fest, dass ein Verbot, Kunden des Arbeitgebers abzuwerben und an eine andere Gesellschaft zu vermitteln, sowohl aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers folgt (OR 321a) als auch aus seiner Herausgabepflicht (OR 321b). Infolgedessen durfte das KGer VD willkürfrei entscheiden, der Arbeitnehmer habe nach Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmte Dokumente nach OR 339a herauszugeben (namentlich … weiterlesen