Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) seit 1.1.12 tätig
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) nach BVG 64 hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Die OAK BV übt die Oberaufsicht aus über die kantonale Aufsicht über die Pensionskassen. Sie hat nach BVG 64a folgende Aufgaben: 1 Die Oberaufsichtskommission beaufsichtigt die Aufsichtsbehörden. Sie hat folgende Aufgaben: a. Sie stellt die einheitliche Aufsichtstätigkeit der Aufsichtsbehörden sicher; … weiterlesen