Neues Erwachsenenschutzrecht ab 1. Januar 2013
Der Bundesrat hat heute das neue Erwachsenenschutzrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die am 19. Dezember 2008 vom Parlament verabschiedete Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutzrecht, Personenrecht und Kindesrecht) passt das seit 1912 nahezu unverändert gebliebene Vormundschaftsrecht den heutigen Verhältnissen und Anschauungen an. Hierzu heisst es in der Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz: Das neue … weiterlesen