EGMR (21830/09): Verurteilung (BGer 6B_225/2008) wegen Verletzungen des Privatbereichs durch verdeckte Medienaufnahmen war unzulässig
Das Bundesgericht hatte mit Urteil vom Oktober 2008 (6B_225/2008) die Verurteilung von vier Journalisten wegen Verstössen gegen StGB 179bis, StGB 179ter und StGB 179quater durch verdeckte Aufnahmen für die Sendung “Kassensturz” bestätigt, weil verdeckte Aufnahmen für die kritische Berichterstattung nicht erforderlich seien bzw. letztere durch ein Verbot solcher Aufnahmen nicht in unzulässiger Weise erschwert werde. … weiterlesen