Mit Urteil vom 10. Januar 2023 (1B_614/2022, 1B_628/2022) passt das Bundesgericht dessen Praxis dem gesetzgeberischen Willen per sofort an: Die Staatsanwaltschaft verfügt über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Mit dem Entscheid des Parlaments, bei der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft entgegen anfänglicher Absicht kein Beschwerderecht einzuräumen, hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht zu übernehmen.
BR: Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Das Projekt Justitia 4.0 soll den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Straf‑, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Um dies zu realisieren, soll der Rechtsverkehr künftig über eine digitale Kommunikationsplattform erfolgen können. Zwecks Umsetzung hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Wegen … weiterlesen