4A_673/2016: Zeugen können, müssen aber nicht von Verhandlungen augeschlossen werden
In einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung rügte der Beschwerdeführer, die Vorinstanz habe nicht auf die Aussagen des Zeugen C. abstellen dürfen. Das Bezirksgericht habe den Zeugen bis zu dessen förmlichen Befragung nicht von den Verhandlungen ausgeschlossen, weshalb Art. 171 Abs. 4 ZPO verletzt worden sei. Das Bundesgericht verneinte eine Verletzung von Bundesrecht (Urteil 4A_673/2016 vom 3. Juli 2017). … weiterlesen