4A_240/2016: Zulässigkeit des pactum de palmario (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht stellte klar, dass ein pactum de palmario, d.h. eine Vereinbarung, mit welcher das einem Anwalt in jedem Fall geschuldete Honorar bei erfolgreicher Mandatsführung erhöht wird, grundsätzlich zulässig ist, sofern folgende Grenzen eingehalten werden: Das Verbot des (reinen) Erfolgshonorars dürfe nicht mit einer geringfügigen erfolgsunabhängigen Entschädigung unterlaufen werden; der Rechtsanwalt müsse unabhängig vom Verfahrensausgang ein Honorar erzielen, welches … weiterlesen