5D_141/2014: Kein Anspruch auf Gerichtsverhandlung bei definitiver Rechtsöffnung (amtl. Publ.)
Im vorliegenden, öffentlich beratenen Urteil hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob bei der definitiven Rechtsöffnung ein Anspruch auf Durchführung einer Gerichtsverhandlung besteht. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass auch Art. 6 Ziff. 1 EMRK keinen solchen Anspruch gewähre. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kanton Zürich betrieb A. auf Rückerstattung eines Studiendarlehens. Er stützte … weiterlesen