4A_385/2014: Das Rubrum der Klagebewilligung darf grundsätzlich für die Klage übernommen werden
Der Arbeitnehmer C. was als Leiter der Rechtsabteilung (“directeur juridique”) von der A. SA angestellt. Er verfügte über eine Kollektivzeichnungsbefugnis für seine Arbeitgeberin (A. SA), aber auch für die A.A. SA, welche an derselben Adresse ihren Sitz und dieselbe Geschäftsleitung sowie Revisionsstelle wie die A. SA hatte. Im April 2013 stellte der Arbeitnehmer gegen die A. … weiterlesen