SchKG: Bundesrat will freien Marktzugang für die gewerbsmässige Gläubigervertretung
Der Bundesrat will gewerbsmässigen Gläubigervertretungen den freien Zugang zum Markt in der ganzen Schweiz gewährleisten. Er hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs verabschiedet. Konkret soll Art. 27 SchKG neu so lauten: Art. 27 Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren1 Jede handlungsfähige Person ist berechtigt, eine andere Person im Zwangsvollstreckungsverfahren zu vertreten. Dies gilt … weiterlesen