4A_504/2010: Rechtsmissbrauchsverbot (nemo auditur turpitudinem suam allegans)
Ein Notar hatte in einem Grundstückkaufvertrag wissentlich und zu Unrecht beurkundet, ein Grundstück befinde sich vollständig in einer Bauzone. Er wurde in der Folge wegen Urkundenfälschung im Amt iSv StGB 317 II (Falschbeurkundung) gebüsst. Später konnte einige Einigung mit der Gemeinde gefunden werden, so dass das Grundstück dennoch bebaut werden konnte. In der Folge weigerte … weiterlesen