Im Entscheid 2D_14/2024 vom 19. Mai 2025 beurteilt das Bundesgericht die Rechtsfolgen eines rechtswidrig abgeschlossenen Beschaffungsvertrags.
BGE 151 III 217: Wahrung der erbrechtlichen Verwirkungsfristen bei nachträglichem Verzicht auf das Schlichtungsverfahren
In BGE 151 III 217 stellte das Bundesgericht klar, dass die Klägerschaft die einjährige Verwirkungsfrist für erbrechtliche Klagen (Art. 533 Abs. 1 ZGB) unter Berufung auf Art. 63 ZPO wahren kann — auch wenn die Parteien nach Einreichung des Schlichtungsgesuchs gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten und das Schlichtungsgesuch zurückziehen (Art. 199 Abs. 1 ZPO). Der gemeinsame … weiterlesen