9C_453/2016: GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe; betrieblicher Geltungsbereich (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht erhielt Gelegenheit, sich zum Anwendungsbereich des allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) zu äussern. Die A. AG war Mitglied des ASTAG Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes, nicht aber des Schweizerischen Baumeisterverbandes. Gemäss Handelsregister bezweckte die A. AG insbesondere die Übernahme und Durchführung von Materialtransporten, speziell im Baugewerbe sowie Bauschutt-Recycling. Die Stiftung … weiterlesen