5A_6/2014: Keine Zuständigkeit des Betreibungsamtes zur Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses nach Konkurseröffnung
Der vorliegende Entscheid betraft die Zuständigkeit des Betreibungsamtes zur Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses, nachdem über die Geschäftsmieterin der Konkurs eröffnet worden ist. Das BGer hält fest, dass das Betreibungsamt nach Konkurseröffnung für die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses nicht mehr zuständig ist: Einerseits besteht gemäss SchKG 240 eine umfassende Zuständigkeit der Konkursverwaltung zur Erhaltung und Verwertung der Masse. Andererseits fallen das … weiterlesen