Im Urteil 6B_265/2020 vom 11. Mai 2022 entschied das Bundesgericht über einen potenziellen Fall von Schändung, nachdem ein Beschuldigter nach Beginn eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs das Kondom entfernt hatte, ohne dass die Sexualpartnerin dies erkennen konnte, und den Verkehr fortgesetzt hatte (sog. Stealthing). Die Partnerin habe sich zuvor ausdrücklich geschützten Geschlechtsverkehr ausbedungen.
4A_179/2021: Haftungsentlastung der Stadt Zürich bei einem Tramunfall wegen groben Verschuldens des Geschädigten (Art. 40c Abs. 2 lit. b EBG) (amtl. Publ.)
In seinem zur Publikation vorgesehenen Entscheid 4A_179/2021 vom 20. Mai 2022 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob das Verhalten des in einen Tramunfall verwickelten Geschädigten als grobes Verschulden qualifiziert und zur Haftungsentlastung der Stadt Zürich gemäss Art. 40c Abs. 2 lit. b EBG führt. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der ortskundige … weiterlesen