2C_57/2010: erneute Prüfung der Vertrauenswürdigkeit als Voraussetzung einer Berufsausübungsbewilligung (hier) mit dem BGBM vereinbar
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat BGBM 2 bzw. 4 nicht verletzt, indem sie die Vertrauenswürdigkeit eines im Kanton Appenzell auch für Injektionen zugelassenen Heilpraktikers nochmals überprüft und diesem aufgrund des Ergebnisses die Bewilligung für u.a. Injektionen verweigert hat. Zwar gilt die Vermutung der Gleichwertigkeit kantonaler Zulassungsbedingungen nach BGBM 4 I auch für die Vertrauenswürdigkeit. … weiterlesen