5A_372/2010: Rahmenkreditvertrag (Höchstlimite) ist kein Rechtsöffnungstitel (amtl. Publ.)
In einer Betreibung einer Bank gegen eine Darlehensnehmerin war strittig, ob der zwischen den Parteien bestehene Rahmenkreditvertrag einen provisorischen Rechtsöffnungstitel iSv SchKG 81 I darstellt. Ein Darlehensvertrag ist nur dann ein Rechtsöffnungstitel, wenn er eine bestimmte Summe nennt und der Schuldner die Auszahlung nicht bestreitet. Das trifft auf einen Kontokorrentvertrag nicht zu, weil das Kontokorrent … weiterlesen