Im Urteil 6B_470/2021 vom 27. September 2021 befasste sich das Bundesgericht mit dem gebotenen Verhalten nach einem Unfall im Strassenverkehr. Hintergrund war ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee gegen den Unfallverursacher wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art. 91a SVG) und pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall mit Fremdschaden (Art. 92 SVG). Beim zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Beschuldigte beim Parkieren ein anderes Fahrzeug touchiert, wobei jedoch kein Sachschaden nachgewiesen werden konnte.
4A_340/2021: Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen, Stimmrecht, positive Beschlussfeststellungsklage (amtl. Publ.)
In diesem Leitentscheid stellte das Bundesgericht klar, dass analog Art. 659a Abs. 1 OR das Stimmrecht aus Aktien, welche von einer patronalen Personalfürsorgestiftung gehalten werden, ruht, sofern nicht mit geeigneten strukturellen Massnahmen sichergestellt sei, dass der Stiftungsrat effektiv und dauernd unabhängig agiere (E. 3–5). Zudem hielt das Bundesgericht fest, dass jedenfalls im vorliegenden Fall die … weiterlesen