5A_984/2014: keine Rechtsöffnung, wenn die Mutter Kindesunterhaltsbeiträge nach dessen Volljährigkeit in Betreibung setzt (amtl. Publ.)
Im vorliegenden, nach öffentlicher Beratung entschiedenen Fall hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob die Beschwerdeführerin die Kindesunterhaltsbeiträge für ihre Tochter aus der Zeit vor deren Volljährigkeit in eigenem Namen in einem Rechtsöffnungsverfahren geltend machen kann, obschon ihre Tochter zur Zeit der Betreibung bereits volljährig war, und obwohl die Tochter die fraglichen Ansprüche weder ihrer Mutter … weiterlesen