5A_651/2013: Anfechtung von lebzeitigen Schenkungen durch Vertragserben; Beweis der “offenbaren” Schädigungsabsicht (amtl. Publ.)
Das BGer hatte im vorliegenden Verfahren zu beurteilen, ob lebzeitige Schenkungen erbvertragliche Ansprüche der Nachkommen des Schenkers verletzt hatten. Das BGer hält zunächst folgende Grundsätze fest: Wer sich durch einen Erbvertrag einem anderen gegenüber verpflichtet, ihm oder einem Dritten seine Erbschaft oder ein Vermächtnis zu hinterlassen (Art. 494 Abs. 1 ZGB), verliert grundsätzlich nicht das Recht, zu Lebzeiten frei über sein…