4A_403/2016: Unterlassene Aufklärung über Emittentenrisiko nicht kausal für Schaden
Im Entscheid 4A_403/2016 (frz.) hatte sich das Bundesgericht zur Frage der Haftung einer Bank bei unterlassener Aufklärung über das Emittentenrisiko (Lehman Brothers) zu äussern. Es stützte dabei den Entscheid der Vorinstanz, wonach die unterlassene Aufklärung über das Emittentenrisiko für den eingetretenen Schaden nicht kausal war. Dies mit dem Argument, die Bankkunden hätten sich mutmasslich auch bei gehöriger Risikoaufklärung nicht anders…