5A_662/2010: ZGB 216 lex specialis zu ZGB 512; erbvertragliche Formerfordernisse auf Vorschlagszuweisung nicht anwendbar (amtl. Publ.)
Die Ehegatten können die Vorschlagsbeteiligung in gewissen Grenzen ehevertraglich ändern (ZGB 216 I). Dadurch kann der überlebende Ehegatte begünstigt werden. Die Rechtsnatur dieser Begünstigung ist nicht ganz geklärt (Verfügung von Todes wegen oder unter Lebenden). Im vorliegenden Urteil lässt das BGer diese Frage offen. In jedem Fall sei die Beobachtung der Form des Ehevertrags genügend; die erbrechtlichen Formen müssen nicht…