B‑3595/2021: Ausschreibung Projekt Justitia 4.0 / Plattform Justitia.Swss im öffentlichen Beschaffungswesen; fehlende Beschwerdelegitimation
…statuarischen Vereinszweck und der angefochtenen Verfügung verlangt und (ii) von der Ausschreibung ist mindestens eine grosse Anzahl Mitglieder oder eine Mehrheit derselben betroffen und (iii) jedes dieser Mitglieder wäre selbst dazu legitimiert, Beschwerde zu führen (E. 6.3.3). Als «Bürgerrechts- und Konsumentenschutzorganisation mit gemeinnützigem Charakter», so das Bundesverwaltungsgericht weiter, bezwecke der Verein Digitale Gesellschaft offensichtlich nicht den Schutz potenzieller Anbieter in…