2C_94/2018: Haftung für Schäden am Fahrzeug während Prüfungsfahrten (amtl. Publ.)
…Stadt Lenzburg der A. GmbH als Halterin des unfallverursachenden Fahrzeugs den Betrag von CHF 107.75 in Rechnung. Die A. GmbH klagte gegen den Kanton Aargau. Sie machte geltend, das Verhalten des Prüfungsexperten sei für den eingetretenen Schaden kausal gewesen, wofür der Kanton aufgrund einer Staatshaftung einzustehen habe. Das Verwaltungsgericht wies die Klage indessen ab. Das Bundesgericht wies die gegen diesen…