4A_703/2016: Begründung der Kündigung eines Mietvertrags (amtl. Publ.; Präzisierung der Rechtsprechung)
…der wahre Grund nicht feststellbar sei, sei ohne weiteres von einer Treuwidrigkeit auszugehen. Die Kündigungsgründe könnten auch noch im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren vorgebracht werden. Selbst ein späteres Nachschieben zusätzlicher Gründe sei — unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchsverbots — zulässig. Sodann sei die Ergänzung oder Präzisierung schon vorgebrachter Gründe ohne weiteres zulässig (E. 5.3.1, insbesondere mit Verweis auf BGE 138 III 59, E. 2.1 und…