2C_187/2013: Aufnahme in das Justizdolmetscherverzeichnis Zürich; Anwendbarkeit des FZA (amtl. Publ.)
…daher Folgendes fest: Im Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommens stellt die Dolmetschertätigkeit, die darin besteht, eine neutrale und hochwertige Übersetzung zuhanden der Gerichte zu erbringen, ohne dass die Meinung des Dolmetschers in die Entscheidungsfindung der Behörden mit einfliesst […], keine “unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt” ([…]) im Sinne von Art. 16 Anhang I FZA dar. Infolgedessen durfte die Beurteilung des…