5A_852/2014: Bestreitung des Lastenverzeichnisses (Art. 140 SchKG) (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Urteil setzte sich das Bundesgericht mit den Anforderungen an eine Bestreitung des Lastenverzeichnisses (Art. 140 SchKG) auseinander. Das Bundesgericht entschied, dass die Bestreitung nicht substantiiert werden muss und sich weder auf den Bestand der Last noch deren Rang oder Durchsetzbarkeit beziehen muss. Bestreitet der Schuldner die Höhe des Zinses und den Beginn des Zinsenlaufes, bestreitet er die Forderung…