5A_815/2013: Feststellung der Widerrechtlichkeit einer Kindesschutzmassnahme (Bestätigung der Rspr.; amtl. Publ.)
…sofern es die Schwere der Verletzung rechtfertigt, einen Anspruch auf Genugtuung (Art. 454 Abs. 1 ZGB). 2.2 […] Mit Blick auf den praktisch gleichlautenden Wortlaut der nunmehr geltenden Bestimmung übernahm das Bundesgericht die unter aArt. 429a ZGB entwickelte Rechtsprechung. Es tritt somit auch unter dem neuen Recht auf Begehren um Feststellung der Widerrechtlichkeit bzw. der Verletzung der durch die EMRK garantierten…