Überblick über die wichtigsten Neuerungen des per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen revidierten Erbrechts
…gelten die Pflichtteile, wie wenn er oder sie nicht verheiratet wäre (Art. 472 ZGB). Nach altem Recht fiel der Pflichtteil eines Ehegatten erst mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils dahin. Zu beachten ist, dass auch nach neuem Recht der gesetzliche Erbanspruch des Ehegatten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils bestehen bleibt (Art. 462 ZGB; vgl. Art. 120 Abs. 3 Ziff. 2 ZGB).…