8C_501/2013: Gerechtfertigte fristlose Kündigung wegen Privatverkauf von Munitionshülsen der Armee
Ein öffentlich-rechtlich Angestellter in der Logistikbasis der Armee war seit dem 1. Oktober 2006 für den Unterhalt eines Schiessplatzes zuständig. Zu seinen Aufgaben gehörte, morgens den Platz für die Truppen bereitzustellen und am Abend von dieser wieder zu übernehmen. Der Angestellte wurde fristlos entlassen, nachdem er über einen Zeitraum von mindestens eineinhalb Jahren die von … weiterlesen