5A_776/2011: Anfechtungsvoraussetzungen der öffentlichen Bekanntmachung eines Zahlungsbefehls; Abgrenzung zum Genugtuungsanspruch (amtl. Publ.)
Ein Zahlungsbefehl kann nach SchKG 66 IV unter bestimmten Voraussetzungen durch öffentliche Bekanntmachung publiziert werden. Diese kann der Betriebene mit Beschwerde nach SchKG 17 anfechten, wenn er damit die Aufhebung der öffentlichen Bekanntmachung verlangt, und zwar selbst dann, wenn er rechtzeitig Rechtsvorschlag erhoben hat; nicht aber, wenn er lediglich die Rechtswidrigkeit der öffentlichen Bekanntmachung eines … weiterlesen