5A_197/2011: Nichtigkeit einer GV, wenn ein Aktionär nicht eingeladen wurde, auch ohne Kausalzusammenhang zu Beschlüssen; Begriff der Zahlungseinstellung iSv SchKG 190 I 2 (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Entscheid war strittig, ob das vom Gläubiger angerufene Konkursamt zur Konkurseröffnung iSv SchKG 190 I Ziff. 2 (Zahlungseinstellung) zuständig war. Die Gesellschaft behauptete, sie habe zuvor ihren Sitz verlegt. Die Gültigkeit des entsprechenden Universalversammlungsbeschlusses war jedoch strittig; die Gläubigerin behauptete Nichtigkeit, weil nicht alle Aktionäre eingeladen worden waren. Die Parteien hatten widersprüchliche Aktienbücher … weiterlesen