Mit dem Urteil 6B_536/2022 vom 25. August 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zur Beweisergänzung nach Abschluss des zweitinstanzlichen Beweisverfahrens. Hintergrund war die Erwägung der Vorinstanz bei der Strafzumessung, dass der Beschuldigte seit einer bestimmten Zeit nicht mehr delinquiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin geltend gemacht, dass der Beschuldigte inzwischen erneut rechtskräftig verurteilt worden war, was die Vorinstanz mangels Einholen eines aktuellen Strafregisterauszugs offensichtlich unrichtig festgestellt hatte.
6B_821/2021: Verwertung von Beweismitteln aus unzulässiger Beweisausforschung
Im Urteil 6B_821/2021 vom 6. September 2023 hatte das Bundesgericht die Frage zu klären, ob es sich bei einer Hausdurchsuchung um eine unzulässige Beweisausforschung (sog. “fishing expedition”) handelte, oder ob die entdeckten Videos einen Zufallsfund darstellten. Die Polizei hatte einen Motorradfahrer in flagranti auf einer Raserfahrt angehalten und verhaftet. Die strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung hatte sie mittels … weiterlesen