Mit dem Urteil 6B_536/2022 vom 25. August 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zur Beweisergänzung nach Abschluss des zweitinstanzlichen Beweisverfahrens. Hintergrund war die Erwägung der Vorinstanz bei der Strafzumessung, dass der Beschuldigte seit einer bestimmten Zeit nicht mehr delinquiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin geltend gemacht, dass der Beschuldigte inzwischen erneut rechtskräftig verurteilt worden war, was die Vorinstanz mangels Einholen eines aktuellen Strafregisterauszugs offensichtlich unrichtig festgestellt hatte.
In eigener Sache: neues Redaktionsmitglied
Wir freuen uns, Ramona Fischer im Team von Swissblawg begrüssen zu dürfen: Ramona Fischer ist Rechtsanwältin bei Walder Wyss. Sie wird ab sofort das Erbrecht betreuen und auf Swissblawg regelmässig zur aktuellen Rechtsprechung, Gesetzgebungsprojekten und weiteren Neuigkeiten in diesem Rechtsgebiet berichten. Der erste Beitrag über die wichtigsten Neuerungen im Erbrecht, die am 1. Januar 2023 … weiterlesen