Mit dem Urteil 6B_536/2022 vom 25. August 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zur Beweisergänzung nach Abschluss des zweitinstanzlichen Beweisverfahrens. Hintergrund war die Erwägung der Vorinstanz bei der Strafzumessung, dass der Beschuldigte seit einer bestimmten Zeit nicht mehr delinquiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin geltend gemacht, dass der Beschuldigte inzwischen erneut rechtskräftig verurteilt worden war, was die Vorinstanz mangels Einholen eines aktuellen Strafregisterauszugs offensichtlich unrichtig festgestellt hatte.
BGE 150 III 1 (BGer 5A_133/2023 vom 19. Juli 2023): Formungültigkeit einer nicht unterzeichneten, handschriftlichen letztwilligen Verfügung mit Namenszug der Erblasserin auf dem Umschlag
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen eine eigenhändige letztwillige Verfügung trotz fehlender Unterschrift gültig ist. Die Erblasserin hatte das Dokument in einen Umschlag gelegt, diesen mit dem Begriff «Testament», ihrem Vor- und Nachnamen in Grossbuchstaben sowie dem Errichtungsort beschriftet und gleichentags dem Erbschaftsamt zur … weiterlesen