BR: Inkrafttreten der Revision des Aktienrechts per 1. Januar 2023
Der Bundesrat setzt die Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV), mit welchen für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften eingeführt werden, per 1. Januar 2023 in Kraft. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen. Die Vorlage beinhaltet unter anderem die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe, neue Bestimmungen für flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften, … weiterlesen