Auskunft über Fahrzeug-Halterdaten nur als Ausnahme
Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes sollen Auskünfte zu den Halterdaten eines Fahrzeugs dereinst nur noch in bestimmten Fällen gegeben werden. Künftig sollen Privatpersonen lediglich im Zusammenhang mit einem Unfall oder einem Verfahren entsprechende Informationen erhalten. Hierzu ist ein schriftlich begründetes Gesuch an das zuständige Strassenverkehrsamt zu richten. Weiterhin zugänglich sind die Autonummer-Daten für Behörden … weiterlesen