9C_347/2011: Höhe der nach einem GAV geschuldeten Beiträge muss nicht auf Gesetzesstufe geregelt werden (amtl. Publ.)
Der allgemein verbindliche erklärte Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) sieht vor, dass die erfassten Arbeitgeber bestimmte Beiträge zu entrichten haben. Auf Klage der Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) hin verurteilte das Sozialversicherungsgericht ZH einen erfassten Arbeitgeber dazu, der Stiftung bestimmte Beiträge zu entrichten. Vor BGer bestritt der Arbeitgeber … weiterlesen