2C_196/2017: subjektiver Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts; Begriff “Einrichtung des öffentlichen Rechts” (amtl. Publ.)
Die GZO AG ist eine Aktiengesellschaft nach Art. 620 ff. OR mit Sitz in Wetzikon, die durch die Umwandlung des Zweckverbands Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland entstand und deren Aktien vollständig von den ehemaligen Zweckverbandsgemeinden gehalten werden. Der hauptsächliche Zweck der GZO AG besteht in der Sicherstellung des akutstationären Leistungsauftrags des Kantons Zürich im Zürcher Oberland. Sie … weiterlesen