5A_249/2014: Keine definitive Rechtsöffnung für ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob gestützt auf ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien betreffend die Bezahlung von Lohnzuschlägen für das Urlaubsentgelt von Arbeitnehmern nach österreichischem Recht die definitive Rechtsöffnung erteilt werden könne. Die erste und die zweite Instanz hatten die Rechtsöffnung verweigert. Das Bundesgericht erwog zunächst, … weiterlesen