4A_319/2014: Sonderprüfung, Beweismass für die Voraussetzung der vorgängigen Ausübung des Auskunfts- oder Einsichtsrechts (amtl. Publ.)
Im Zusammenhang mit einem Gesuch um die Einsetzung eines Sonderprüfers war vor dem Bundesgericht strittig, ob die Vorinstanz zu Recht die formelle Voraussetzung der vorgängigen Ausübung des Auskunfts- oder Einsichtsrechts durch die gesuchstellenden Aktionäre (Art. 697a Abs. 1 i.V.m. Art. 697 OR) bejaht hatte. Die Vorinstanz war dabei zum Schluss gekommen, dass es gesamthaft als … weiterlesen