6B_511/2014: Amtsgeheimnis gilt nicht für mit der gleichen Angelegenheit in unterschiedlichen Funktionen befasste Behörden (amtl. Publ.)
Das Amtsgeheimnis halt keine Geltung zwischen Behörden, welche mit der gleichen Angelegenheit in unterschiedlichen Funktionen befassten sind, wie das Bundesgericht entschieden hat. Der Beschwerdeführer war der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch unerlaubtes Rechtsüberholen auf der Autobahn schuldig gesprochen worden. Dagegen machte erfolglos geltend, dass eine Kantonspolizistin anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Zeugin ausgesagt habe, ohne … weiterlesen