5A_345/2013: Kantone können gestützt auf Art. 106 Abs. 1 ZPO zur Zahlung einer Parteientschädigung verpflichtet werden (amtl. Publ.)
Vor dem Gericht des Greyerzbezirks (Tribunal d’arrondissement de la Gruyère) klagte eine Aktiengesellschaft auf definitive Eintragung eines Bauhanderpfandrechts. Die beklagte Partei beantragte ein Gutachten, worauf das Verfahren ohne nachvollziehbaren Grund einstweilen nicht weiter geführt wurde. Nachdem die Aktiengesellschaft mehrfach schriftlich beim Gericht interveniert hatte, erhob sie eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Kantonsgericht des Kantons Freiburg (Tribunal du … weiterlesen