6B_151/2013: Entschädigung der amtlichen Verteidigung (amtl. Publ.)
Das BGer bestätigt in einem aktuellen Urteil seine jüngere Rechtsprechung zur Entschädigung der amtlichen Verteidigung (siehe bereits BGE 132 I 201; 137 III 185) und führt sie fort. Nach Art. 135 Abs. 1 StPO werden Rechtsanwälte für amtliche Mandate nach dem Anwaltstarif des Bundes oder desjenigen Kantons entschädigt, in dem das Strafverfahren geführt wurde. Der Gesetzgeber … weiterlesen