2C_708/2011: Anforderungen an Betriebsstätten im Ausland dürfen “etwas höher gesteckt werden” (amtl. Publ.)
Das BGer hat im Entscheid u.a. festgehalten, dass die unilateralen Regelungen, mit denen einseitig eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll, tendenziell eher zugunsten des Besteuerungsrechts der Schweiz auszulegen sind (E. 3.1.2); für Betriebsstätten im Ausland die Anforderungen etwas höher gesteckt werden dürfen als für Betriebsstätten in der Schweiz; jedenfalls mit Blick auf die “Ausübung der Geschäftstätigkeit” (E. … weiterlesen