1C_78/2015: Das Baugesuch für ein Wohnhaus in einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 % muss die Namen der zukünftigen Erstbewohner nicht enthalten
Im Urteil vom 29. Mai 2015 überprüfte das BGer ein Baugesuch für den Neubau eines mehrgliedrigen Wohnhauses mit Schwimmbad, Wellness und Autoeinstellhalle auf seine Vereinbarkeit mit der Zweitwohnungsverordnung und dem Raumplanungsgesetz. Das Vorhaben, welches in Engelberg realisiert werden soll, sieht die Erstellung von fünf Appartements mit folgenden Nettowohnflächen vor: “Master” (841,3 m²); “Wendenstöcke” (212,1 m²); … weiterlesen