4A_47/2015: Teilverzicht auf Hauptverhandlung nach Art. 233 ZPO
In einer versicherungsrechtlichen Auseinandersetzung äusserte sich das Bundesgericht zur Frage, ob mit einem pauschal erklärten Verzicht auf Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung nach Art. 233 ZPO stets ein Gesamtverzicht bewirkt wird oder auch nur auf einzelne Verfahrensschritte verzichtet werden kann (Urteil 4A_47/2015 vom 2. Juni 2015). Das Bundesgericht bejahte die Zulässigkeit eines Teilverzichts, verneinte jedoch im konkreten … weiterlesen