4A_611/2013: Kein selbständiges Rechtsmittel gegen den Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde in Mietsachen (amtl. Publ.)
Die Aktiengesellschaft B. war Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten. Die Vermieterschaft kündigte das Mietverhältnis, worauf die Mieterin an die paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen gelangte und um Erstreckung des Mietverhältnisses ersuchte. Das Schlichtungsgesuch war vom Präsidenten und einem Mitglied des Verwaltungsrates unterzeichnet, beide mit Kollektivzeichnungsberechtigung zu zweit. An der Schlichtungsverhandlung erschien jedoch nur einer der beiden Unterzeichnenden. Die … weiterlesen