4A_347/2013: vorsorgliche Freigabe hinterlegter Mietzinse: kein Endentscheid i.S.v. BGG 90
Das BGer hält vorliegend fest, dass der Entscheid über eine vorsorgliche Massnahme, mit welcher ein Teil des hinterlegten Mietzinses freigegeben wird, kein Endentscheid i.S.v. BGG 90 ist. [Zwar] beendet [eine solche Massnahme] die Hinterlegung im Umfang des frei gewordenen Betrages. Bei einem materiellen Verständnis des Begriffs Endentscheid könnte man daher schliessen, über den Hinterlegungsanspruch sei in … weiterlesen