Im Urteil 6B_470/2021 vom 27. September 2021 befasste sich das Bundesgericht mit dem gebotenen Verhalten nach einem Unfall im Strassenverkehr. Hintergrund war ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee gegen den Unfallverursacher wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art. 91a SVG) und pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall mit Fremdschaden (Art. 92 SVG). Beim zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Beschuldigte beim Parkieren ein anderes Fahrzeug touchiert, wobei jedoch kein Sachschaden nachgewiesen werden konnte.
1C_453/2020, 1C_693/2020: Festlegung des Gewässerraums der Muota / Mindestmass unterschritten (amtl. Publ.)
Im zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil vom 21. September 2021 beschäftigte sich das BGer schwergewichtig mit der Gewässerraumfestlegung am rechten Ufer der Muota in der Schwyzer Gemeinde Ingenbohl und der Erneuerung des Campingplatzes Hopfräben. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums am rechten Ufer der Muota ist Gegenstand einer Nutzungsplanrevision der Gemeinde Ingenbohl. Vorgesehen ist am rechten … weiterlesen