5A_716/2016: keine Kostenfolgen für den Rechtsöffnungsgegner, auch wenn die Einwendung der Verrechnung erst mit der Gesuchsantwort erhoben wird (amtl. Publ.)
Im vorliegenden, zur amtlichen Publikation vorgesehenen Urteil hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob der Schuldner zur Vermeidung von Kostenfolgen (faktisch) gezwungen sei, eine allfällige Verrechnung bereits bei Erhebung des Rechtsvorschlages geltend zu machen. Dem Entscheid lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das BG Aarau wies ein Rechtsöffnungsbegehren von B. gegen A. ab, auferlegte A. jedoch die Gerichtskosten … weiterlesen